Die EU-Warenkaufrichtlinie gewährt mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung. Das freiwillige GARAN-Label kennzeichnet eine kommerzielle Haltbarkeitsgarantie des Herstellers.
Die Warenkaufrichtlinie (EU) 2019/771 gibt Verbrauchern mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung ab Kauf, wenn die Ware nicht vertragsgemäß ist oder einen Mangel hat.
Das GARAN-Label ist ein einheitliches EU-Zeichen. Es zeigt an, dass für ein Produkt eine kommerzielle Haltbarkeitsgarantie angeboten wird. Diese Garantie ist freiwillig und wird vom Hersteller gegeben.