Die Gültigkeit von Geschenkgutscheinen beträgt nach deutschem Zivilrecht in der Regel drei Jahre, beginnend am Jahresende der Ausstellung. Eine Verlängerung über diese Frist hinaus ist gesetzlich nicht möglich.
Die Gültigkeit unserer Geschenkgutscheine richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Nach allgemeinem Zivilrecht ist ein Geschenkgutschein in der Regel drei Jahre lang gültig, da alle allgemein zivilrechtlichen Ansprüche nach drei Jahren verjähren. Die Berechnung der Gültigkeit beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde (gemäß §§ 195,199 BGB). Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung können Geschenkgutscheine nicht über die dreijährige Gültigkeitsdauer hinaus verlängert werden.